AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 § 1 Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allen Lieferungen und Leistungen des Fotografen- und Stylingteam Sascha und Kristin Gründler (im nachfolgenden Team Shooting-Traum genannt) liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde.

Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung vom Team Shooting-Traum sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die vom Besteller ausgelöste Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses kann durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung des Angebotes durch das Team Shooting-Traum innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.

Der Annahme des Angebotes steht die Übersendung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist gleich.

Mit Vertragsschluss erkennen die Vertragspartner die AGB an.

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle durch das Team Shooting-Traum hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

§ 3 Urheberrecht

  1. Dem Team Shooting-Traum steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  1. Die vom Team Shooting-Traum hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  1. Überträgt das Team Shooting-Traum Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
  1. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  1. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann das Team Shooting-Traum, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das Team Shooting-Traum zum Schadensersatz.
  1. Die Originale verbleiben beim Team Shooting-Traum. Eine Herausgabe der Originale an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

§ 4 Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern vom Team Shooting-Traum im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Team Shooting-Traum und dem Auftraggeber gestattet.
  1. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Team Shooting-Traum.
  1. Die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitungen von Lichtbildern, die das Team Shooting-Traum auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Team Shooting-Traum.
  1. Das Team Shooting-Traum ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. Wünscht der Auftraggeber, dass das Team Shooting-Traum ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  1. Hat das Team Shooting-Traum dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung vom Team Shooting-Traum verändert werden.
  1. Das Team Shooting-Traum hat das Recht alle Aufnahmen, so nicht ausdrücklich anders vereinbart, zur Eigendarstellung und Werbemaßnahmen für das Team Shooting-Traum, auch in Kooperation mit Partnern, unentgeltlich zu nutzen. Das gilt nicht für Lichtbilder auf denen Personen unbekleidet oder nur zum Teil unbekleidet zu sehen sind. Eine Nutzung dieser Bilder bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  1. Zur Vereinfachung der Auftragsabwicklung ist das Team Shooting-Traum berechtigt, den Auftrag online über das Internet anzubieten. Dies erfolgt über eine nicht öffentliche, nur dem Auftraggeber bekannte, Internetseite. Für die Weiterverbreitung der Internetseite durch den Auftraggeber übernimmt das Team Shooting-Traum keine Haftung, damit verbunden sind alle Forderungen gegenüber Dritter. Die Weiterverbreitung unterliegt allein dem Ermessen des Auftraggebers. Die Auftragsabwicklung erfolgt auf elektronischen Weg per E-Mail.
  1. Alle in Onlineaufträgen enthaltenen Lichtbilder und Objekte unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Lichtbilder werden mit einem Vermerk des Team Shooting-Traum versehen. Diese dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
  1. Onlineaufträge werden nach 6 Monaten gelöscht.
  1. Alle auf digitalem Wege entstanden Lichtbilder stehen dem Auftraggeber 6 Monate für weitere Aufträge zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden diese Lichtbilder gelöscht. Schadensansprüche von Seiten des Auftragsgebers nach Löschung der Lichtbilder sind nicht möglich.
  1. Das Team Shooting-Traum haftet nicht für Datenverluste an digitalen Lichtbildern. Schadenersatzforderungen von Seiten des Auftraggebers sind nicht möglich.
  1. Die Gestaltung der Lichtbilder unterliegt dem Ermessen des Team Shooting-Traum. Mit Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber ist diese Gestaltung der Lichtbilder für den jeweiligen Auftrag bindend.
  1. Mit der Auftragserteilung erfolgt der Vertragsschluss. Dieser bedarf der Schriftform.

§ 5 Preise und Zahlungen

Die Zahlungen des Kaufpreises hat in Bar oder ausschließlich auf folgendes Konto zu erfolgen: Kontonummer: 106744600, BLZ: 870 400 00, Kreditinstitut: Commerzbank

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Erfolgt keine rechtzeitige Bezahlung, gerät der Besteller mit seiner Leistungsverpflichtung in Verzug. Während des Verzugs werden Verzugszinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatzes berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass das Team Shooting-Traum einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, dem Team Shooting-Traum nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger angefallen ist.

Für die Stornierung gebuchter Termine kann das Team Shooting-Traum Schadensersatz geltend machen. Die Höhe der Forderung wird in vorangehenden Verträgen geregelt.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder umstritten sind.

Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferzeit

Der Beginn, der von dem Team Shooting-Traum angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist das Team Shooting-Traum berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht, oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.

Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht der Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser an Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

Vor der Geltendmachung von Verzugsentschädigungen ist von Seiten des Bestellers eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Ist diese Nachfrist erfolglos verstrichen, ist der Besteller zur Geltendmachung von Verzugsentschädigungen berechtigt.

Das Team Shooting-Traum haftet für den Fall des nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 Prozent des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 Prozent des Lieferwertes.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang

Das Team Shooting-Traum behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller das Team Shooting-Traum unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingreifen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Team Shooting-Traum die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den an dem Team Shooting-Traum entstanden Ausfall.

Mit der Übergabe der Sache an das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Besteller über. Vor der Übergabe an Gebühren dem Besteller die Nutzungen und er trägt die Lasten der Sache. Beanstandung wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Bestellers an das Team Shooting-Traum trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei dem Team Shooting-Traum.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge

Offensichtliche Mängel sind vom Besteller innerhalb von vier Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich an das Team Shooting-Traum gegenüber zu rügen. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Das Team Shooting-Traum ist jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen.

Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat das Team Shooting-Traum die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, oder das Team Shooting-Traum die Nacherfüllung verweigert hat.

Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

Das Team Shooting-Traum haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für den Schaden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit das Team Shooting-Traum bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften das Team Shooting-Traum auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet das Team Shooting-Traum allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Das Team Shooting-Traum haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).

Das Team Shooting-Traum haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Bei einfacher fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet das Team Shooting-Traum im Übrigen nicht.

Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine weiterführende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Team Shooting-Traum ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung deren Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Ansprüchen auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 10 Datenspeicherung

Das Team Shooting-Traum ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten des Bestellers zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

§ 11 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Chemnitz. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder wegen veränderter Rechtslage unwirksam werden, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft. Anstelle unwirksamer Regelungen treten sodann die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.